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Hunde laufen

Aktuelle Einschränkungen durch Corona

Gute Nachrichten!

Gewerbliche Hundeschulen – unabhängig von der Gestaltung als Gruppen- oder Einzelunterricht – sind Dienstleistungsbetriebe. Daher deren Betrieb – unter Beachtung § 1d Absatz 7 der CoronaVO – weiterhin möglich.

Gewerbliche Hundeschulen müssen die in § 4 beschriebenen Hygieneanforderungen einhalten. Es ist wie in § 5 beschrieben ein Hygienekonzept zu erstellen und die Daten der Teilnehmenden bzw. Kundinnen und Kunden müssen nach § 6 erfasst werden. Es gilt die Maskenpflicht sowie ein Teilnahme- und Betretungsverbot (§ 7). Zudem gelten die in § 8 beschriebenen Arbeitsschutzanforderungen.

Aktuell gilt für den Besuch aller Kurse 2G. Bitte immer gültiges Zertifikat und Ausweis bereit halten.

Hygienekonzept:

Beim Besuch der Hundeschule Souldogs sind die Auflagen, die an die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gekoppelt sind einzuhalten. Im Folgenden stellen wir unser aktuelles Hygienekonzept als Grundlage zum Betrieb der Hundeschule vor. Die s ist die Voraussetzung, dass wir Einzel- und Gruppentraining anbieten können. Jede*r Teilnehmer*in ist daher verpflichtet, sich an die nachfolgenden Regeln zu halten.

Allgemeine Hinweise

• Teilnahme am Training ist nur durch Voranmeldung möglich. Die angemeldeten Teilnehmer werden auf einem Meldezettel vermerkt.  Dieser Meldezettel wird von uns einen Monat aufbewahrt und anschließend vernichtet.

• Handdesinfektionsmittel steht bereit. Die Hände werden bei Betreten und beim Verlassen des Geländes desinfiziert.

• Die Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) ist zu beachten.

• Wir verzichten auf Händeschütteln, sowie    auf    Körperkontakt    im Allgemeinen (Persönliche Berührungen, Umarmungen, etc.).

• Wer Kontakt zu erkrankten Personen und/oder Menschen mit Verdacht auf Covid -19 hatte, darf nicht am Training teilnehmen.

Trainingsbetrieb

• Jede*r Kursteilnehmer*in ist verpflichtet, auf dem Gelände eine Mund- Nasenmaske zu tragen. Auf   dem Übungsplatz selbst besteht keine Maskenpflicht, sofern unter den Teilnehmern*innen der Mindestabstand von 1,50m eingehalten wird und die Trainerin nicht auf eine Maskenpflicht besteht. 

• Das Betreten und Verlassen des Platzes erfolgt einzeln.

• Wartezeiten vor den Kursen sollen vermieden werden. Sollte der vorherige Kurs noch laufen, warten die darauffolgenden Teilnehmern bei oder in dem Auto. Auch auf dem Parkplatz ist der 1,5 Mindestabstand einzuhalten. Bitte erst kurz vor Unterrichtsbeginn erscheinen.

• Bei Pausen zwischen einzelnen Übungen suchen die Teilnehmer*innen den durch die Trainerin zugewiesenen Platz mit ihrem Hund auf. Der Wassernapf wird nur einzeln nacheinander aufgesucht.

• Der   Zutritt   zum   Trainingsgelände   darf   nur   einzeln   und   nur   nach Aufforderung durch die Trainerin erfolgen.

• Da die Anzahl der anwesenden Personen so klein wie möglich gehalten werden soll, werden maximal 4 Mensch-Hund-Teams pro Stunde zugelassen. Nach Möglichkeit sollte nur eine Person pro Hund am Training teilnehmen.

• Jede*r Teilnehmer*in benutzt ausschließlich die eigene Leine und darf auch nur Kontakt zu seinem eigenen Hund haben.

Bleibt gesund!

Julia und die Souldogs

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